Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen; diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns anerkannt werden.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages als ganzem.
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Preise Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, bei einer Lieferung der Ware oder der Erbringung einer Leistung die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund höherer Material-/Lohn-/Transportkosten zu erhöhen.
2. Unseren Preisen liegt Lieferung ab unseren Werkstätten zugrunde.
Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Sie verstehen sich ab Werk. Haben wir die Einhaltung eines Termins oder Frist zugesichert, so muss uns der Auftraggeber bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Liefer- oder Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Werkstatt, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Auftraggeber über.
Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.
Versandfertige Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers zu versenden oder nach unserem Ermessen zu lagern und die Lieferung sofort zu berechnen.
1. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich bei Übergabe der Ware netto innerhalb 14 Tage zu bezahlen.
2. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Zahlungsbedingungen liegt, bleibt uns jederzeit vorbehalten.
4. Unser Auftraggeber / Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur solche Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unser Auftraggeber / Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, aufgrund dessen wir Zahlung verlangen.
Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Kompass Leben e.V. behält sich das Eigentum an den Artikeln bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form.
1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen, schriftlich gerügt werden; nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei berechtigten und rechtzeitig erfolgten Mängelrügen steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder nach seiner Wahl
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Zu den Mängeln zählt auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Zugesichert sind Eigenschaften aber nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrenübergang auf den Käufer.
2. Gegenüber Kunden, die keine Unternehmen sind, leisten wir nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr.
Unwesentliche oder zumutbare Abweichungen in Abmessung und Ausführung bei Holzprodukten sind nicht als Mangel anzusehen.
Wir haften für Schäden – auch für die durch Terminverzögerung entstandenen, gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn wir oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungshilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, lediglich in Höhe der Materialkosten.
Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl. Abschnitt 7) bleiben unberührt.
Geht Material des Auftraggebers bei uns unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber gem. § 644 BGB das Risiko.
Stellt uns der Auftraggeber Materialien zur Verfügung, deren Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder sogar die endgültige Ausführung unmöglich machen, so haben wir bei fachmännischer Bearbeitung unsererseits Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von uns geleisteten Arbeit (§ 645 BGB).
Kompass Leben e.V. ist zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz weder bereit noch verpflichtet. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl verhandelt werden.
Erfüllungsort ist Sitz Lauterbach.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Alsfeld, Zweigstelle Lauterbach (Hessen), wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.