Ein Meilenstein auf dem Weg zur gelebten Inklusion
Individuelle Frühförderung: Dr. Mischak unterzeichnet Vertrag mit Kompass Leben
Von einem „großen Meilenstein auf dem Weg zur gelebten Inklusion“ spricht Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak, als er gemeinsam mit Katja Diehl, der Vorstandsvorsitzenden von Kompass Leben, den „Zuwendungsvertrag über die Förderung interdisziplinärer und inklusiver Frühförderung“ unterzeichnet. Die Bezeichnung klingt sperrig und kompliziert, sie verspricht indes Erleichterung: Eltern, deren Kinder eine Frühförderung in Anspruch nehmen, müssen ab dem neuen Jahr keinen gesonderten Antrag mehr auf Eingliederungshilfe stellen.
Schon seit den 80er Jahren bietet Kompass Leben Frühförderung für Kinder mit Entwicklungsverzögerung an – mit Antrag allerdings. Denn jede einzelne Fördermaßnahme mussten die Eltern bislang beim Vogelsberger Jugendamt beantragen. Rund 130 laufende Fälle waren dort im Jahr zu bearbeiten.
Damit ist jetzt Schluss – auch wegen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das 2021 verabschiedet wurde. Darin hat der Gesetzgeber den Grundstein für eine Zusammenlegung der Hilfen und der Unterstützung für Kinder mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Jugendhilfe gelegt. Für die Umstellung räumt er einen Übergangszeitraum bis zum Jahr 2028 ein.
„Der Vogelsbergkreis als Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe hat sich aber schon jetzt auf den Weg gemacht, diesen Inklusionsgedanken umzusetzen“, unterstreicht Dr. Jens Mischak. „Außerdem entwickeln wir ein gemeinsames Konzept, um Hilfeleistung aus einer Hand anzubieten.“
Mit Kompass Leben ist da der ideale Partner mit im Boot, schließlich bietet die Einrichtung schon seit den 80er Jahren Frühförderung an. „In dieser langen Zeit hat sich zwischen Kompass Leben und unserem Jugendamt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt“, betont Dr. Mischak und kündigt an: „Gemeinsam werden wir Kindern bis zur Einschulung einen einfachen Einstieg in die Förderung ermöglichen – und zwar im gewohnten sozialen Umfeld, so wie es unsere Prinzipien der sozialräumlich orientierten Jugendarbeit vorsehen.“
Für die Eltern entfällt die lästige Antragsstellung und für die heilpädagogischen Fachkräfte ergeben sich neue individuelle Möglichkeiten. Bislang muss nämlich die Leistung streng nach vorher gewährten Fördereinheiten erbracht werden, ab Januar kann viel mehr auf den Bedarf geachtet werden. „Dann können die Fachkräfte selbst entscheiden, welches Kind gerade mehr oder weniger Unterstützung benötigt, die Leistung kann an den aktuellen Bedarf angepasst werden“, schildert der Jugenddezernent.
Abschließend weist er darauf hin, dass sich das Team der Organisation den vier Sozialplanungsräumen im Vogelsbergkreis anpassen und die Fachberatung in den Kitas ausweiten wird. „Damit haben wir einen weiteren wichtigen Baustein in der Umsetzung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung verankert.“